§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Görlitzer Werkstätten e. V. – nachfolgend Verkäufer – mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmen (§ 14 BGB) - nachfolgend gemeinschaftlich Kunden. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. AGB des Kunden finden keine Berücksichtigung, auch wenn der Verkäufer deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§2 Angebote und Vertragsschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote, Produktbeschreibungen und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Kunde ist an seine Bestellung 7 Kalendertage ab Abgabe gebunden. Bei Bestellung per Brief, Fax oder E-Mail gilt der Zeitpunkt der Absendung als Bestellung. Der Verkäufer ist innerhalb der Bindungsfrist berechtigt, die Bestellung des Kunden anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahmeerklärung dem Kunden zugeht. Die Annahme kann auch durch Versand der Ware erfolgen.
(3) Ging der Bestellung des Kunden ein Angebot des Verkäufers voraus, kommt der Vertrag mit Zugang der Bestellung bei dem Verkäufer zustande, sofern die Bestellung innerhalb der Bindungsfrist des Angebots einging. Andernfalls greift der vorherige Absatz.
§3 Lieferungen und Leistungen
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk, Friedrich-Engels-Straße 39, 02827 Görlitz.
(2) Von dem Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist und Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Ist der Kunde Verbraucher und wurde Versendung vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Anlieferung der Ware beim Kunden.
(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist für die Erklärung Textform ausreichend.
(5) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Verkäuferin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§4 Bezahlung/Zahlungsverzug
(1) Die Zahlung ist bei Aushändigung der Ware fällig. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag 8 Tage nach Aushändigung der Rechnung zu auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Geschäftskonto an. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er ohne weitere Mahnung durch Verstreichen der Zahlungsfrist in Verzug.
(2) Für Erstaufträge gilt bei Rechnungsbeträgen bis 50,00 € netto Barzahlung bei Abholung oder Erteilung einer Einzugsermächtigung vor Auftragserteilung. Rechnungsbeträge ab 50,01 € netto sind in den ersten 12 Monaten der Geschäftsbeziehung prinzipiell per Vorkasse oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung vor Auftragserteilung zu bezahlen.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von dem Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich des Vergütungsanspruchs des Verkäufers Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde darf die von dem Verkäufer gelieferten Waren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern, soweit er nicht in Verzug ist. Im Falle der Veräußerung tritt er alle Ihm entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab.
§6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, vom Verkäufer anerkannt sind oder aus demselben Vertrag beruhen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Rechtsverhältnis resultiert.
§7 Gewährleistung
(1) Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(2) Ist Gegenstand des Vertrages der Kauf einer Sache und ist der Kunde ein Unternehmer, ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt. Dies gilt nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat oder wegen Vorsatz haftet.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Verkäufer das Recht, entweder die Ware nachzubessern oder für die mangelhafte Ware in angemessener Frist Ersatz zu leisten. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§8 Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für arglistig verschwiegene Mängel oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§9 Gerichtsstand/Rechtswahl
(1) Für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist Görlitz ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
§10 Sonstiges
(1) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das Gesetz.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern bedürfen Änderungen des Vertrages der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses. Bei Verträgen mit Verbrauchern bedürfen Änderungen des Vertrages der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Textformerfordernisses.
(3) Gemäß der Informationsverpflichtung laut § 36 Absatz 1 VSBG teilt der Verkäufer mit, dass er derzeit nicht an verbraucherschutzrechtlichen Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teilnimmt. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (vgl. § 37 VSBG).
Stand 08.02.2022